Ich rechne in meiner Praxis nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) ab. Dieses stammt aus dem Jahr 1985 und wurde seither nicht angepasst, daher übersteigen meine Sätze zum Teil die Sätze, welche die privaten Kassen und Zusatzversicherungen verrechnen. Übernehmen diese nur einen Teil der Behandlungskosten, muss der restliche Betrag von Ihnen privat entrichtet werden. Die Behandlungskosten für gesetzlich Versicherte werden von den Krankenkassen nicht übernommen. Beim Finanzamt lassen sich die Kosten im Rahmen der Sonderausgaben nach § 10 EStG steuermindernd geltend machen. Das Behandlungshonorar stellt kein Maß für einen Behandlungserfolg dar, sondern ist eine Vergütung für die aufgewendete Behandlungszeit und den damit verbundenen Kosten.
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen sehr gern zur Verfügung.
Naturheilpraxis Tschannerl Heilpraktiker im Landkreis Cham
Telefonsprechstunde Mo.-Do. 8:00-9:00 Uhr Termine nach Vereinbarung