Als Prävention werden im Gesundheitswesen Strategien bezeichnet, die der Verhinderung und Verzögerung von Krankheiten dienen und geeignet sind, die Krankheitsfolgen abzuschwächen und die Gesundheit zu fördern und zu erhalten.
Gesetzliche Krankenkassen bezuschussen ihre Versicherten bei der Teilnahme in der Regel an zwei zertifizierten Präventionskursen im Kalenderjahr. Den Versicherten einer teilnehmenden Krankenkasse können die Kurskosten im Rahmen der jeweils gültigen Satzungsregelung anteilig erstattet werden.
Die entsprechenden Regelungen kann der Versicherte bei seiner Krankenkasse erfragen.
Die Erstattung an den Versicherten erfolgt nach Abschluss des Präventionskurses durch die Krankenkasse.
Das Angebot beinhaltet einen Kurs wie angegeben und angemeldet in der Gruppe. Dieses Angebot gilt als mit der gesetzlichen Krankenkasse abrechnungsfähiger Kurs, der auf Grund meiner Ausbildung und eines eingereichten Konzeptes bei den Krankenkassen unter den § 20 SGB V Primärprävention fällt. Bei nicht ausreichenden Anmeldungen (Mindestteilnehmerzahl: 4) behalte ich mir das Recht vor, bei vollständiger Rückerstattung der Kursgebühren die Veranstaltung abzusagen.
Nach Kursablauf erfolgt die Ausgabe der Teilnahmebescheinigung, die auch gleichzeitig als Antrag auf Bezuschussung bei der Krankenkasse einzureichen ist. Voraussetzung für die Bezuschussung ist die regelmäßige Teilnahme (mindestens 80 %) am Kurs. Von den Teilnehmern versäumte Unterrichtsstunden gelten als gehalten.
Kosten für versäumte Termine von Seiten der Teilnehmer können nicht erstattet werden. Bei krankheitsbedingtem Versäumen können bis zu 2 Termine nachgeholt werden, jedoch besteht nach Ablauf des Kurses kein allgemeiner Anspruch auf nicht eingelöste Stunden.
Bei Verhinderung der Kursleiterin werden versäumte Termine nachgeholt. Der Vertrag endet automatisch mit der letzten Kurseinheit des gebuchten Kurses.
Die Kursleitung übernimmt keinerlei Haftung für Diebstahl und Verlust persönlichen Eigentums oder Unfälle auf dem Weg zum Veranstaltungsort. Die Teilnahme am Kurs geschieht auf eigenes Risiko. Der Präventionskurs als Maßnahme zur Gesundheitsförderung ersetzt nicht eine medizinische/ therapeutische Behandlung.